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   LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14   

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https://dejure.org/2014,101825
LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14 (https://dejure.org/2014,101825)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2014 - L 11 R 1492/14 (https://dejure.org/2014,101825)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2014 - L 11 R 1492/14 (https://dejure.org/2014,101825)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Zwar kann die Tätigkeit als Kraftfahrer sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden (vgl. mwN LSG Baden-Württemberg, B. v. 18.07.2013, L 11 R 1083/12 - juris), jedoch ist für die Abgrenzung und Qualifikation das sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergebende Gesamtbild entscheidend.

    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (dazu und zum Folgenden LSG Baden-Württemberg, B. v. 18.07.2013, L 11 R 1083/12 - juris).

    LKW-Fahrer ohne eigenen Lastkraftwagen sind regelmäßig abhängig beschäftigt (vgl. mwN LSG Baden-Württemberg, B. v. 18.7. 2013, L 11 R 1083/12 - juris).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen nicht unüblich, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, B. v. 18.7. 2013, L 11 R 1083/12 - juris).

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Entscheidend für das Vorliegen eines unternehmerischen Risikos ist insoweit, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des finanziellen Verlusts oder der Möglichkeit eines Gewinns eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes sächlicher oder persönlicher Mittel also ungewiss ist (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 04.03.2014, L 5 R 425/12 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).

    Dies ist der Fall, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern auch zusätzliche Kosten für betriebliche Investitionen brach liegen (LSG Sachsen, Urt. v. 04.03.2014, L 5 R 425/12 - juris).

    Der Ausweis der Umsatzsteuer gibt letztlich nur Ausschluss darüber, wie der Beigeladene zu 1) seine Tätigkeit selbst bewertet (vgl. mwN LSG Sachsen, Urt. v. 04.03.2014, L 5 R 425/12 - juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Die am 09.08.2010 eingereichte Klage hat die Klägerin damit begründet, dass die Bescheide der Beklagten vor dem Hintergrund des Urteils des Bundessozialgerichts vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R) nicht haltbar seien und die Beklagte den Sachverhalt gerade angesichts der Ausführungen der Klägerin im Schreiben vom 18.08.2009, in dem ua vorgetragen worden sei, dass der Beigeladene zu 1) es ausdrücklich abgelehnt habe, als Arbeitnehmer der Klägerin tätig zu werden und dafür das Zeugnis von Frau J. Sch. angeboten wurde, noch weiter hätte ermitteln müssen.

    Der Bescheid vom 04.02.2010 ist gem. § 35 SGB X ausführlich begründet und hinreichend bestimmt, auch im Hinblick auf die von der Klägerin angesprochene Entscheidung des BSG v. 11.3.2009 (B 12 R 11/07 R, ">7a%20SGB%20IV%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2500 § 7a SGB IV Nr. 2), die in Bezug auf eine Statusfeststellung im Verfahren nach § 7a SGB IV erging.

    Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass die Bescheide der Beklagten vor dem Hintergrund der von der Klägerin genannten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R, ">7a%20SGB%20IV%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2400, § 7a SGB IV Nr. 2) nicht haltbar sein sollen.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Entscheidend für das Vorliegen eines unternehmerischen Risikos ist insoweit, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des finanziellen Verlusts oder der Möglichkeit eines Gewinns eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes sächlicher oder persönlicher Mittel also ungewiss ist (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 04.03.2014, L 5 R 425/12 - juris, unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U. v. 29.8. 2012, B 12 KR 25/10 R, ">7%20SGB%20IV%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 17).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (dazu und zum Folgenden statt Vieler mwN BSG, Urt. v. 20.3. 2013, B 12 R 13/10 R, ">7%20SGB%20IV%20Nr.%2019#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2400, § 7 SGB IV Nr. 19) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abhängig ist.
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Dies gilt auch in Bezug auf die Nachforderung von Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschutz (U 1/U 2) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, weil Gegenstand der Betriebsprüfung ebenfalls die Umlagen U 1 und U 2 sind (so in Bezug auf die insoweit vergleichbare Rechtslage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz BSG, Urt. v. 30.10.2002, B 1 KR 19/01 R, SozR 3-2400, § 28p Nr. 1; siehe auch: Roßbach, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann (Hg.), Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl. 2013, § 28p SGB IV Rn. 4, 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2011 - L 5 R 5487/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 R 1492/14
    Das LSG (L 5 R 5487/10 ER-B) stellte zweitinstanzlich (zuvor SG Stuttgart S 13 R 4857/10 ER) fest, dass keine aufschiebende Wirkung bestehe.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 11 R 3781/14
    Die unternehmerische Tätigkeit als Inhaber einer Kfz-Werkstatt strahlt nicht auf die rechtliche Bewertung, ob die Tätigkeit als Lkw-Fahrer für die Klägerin als Beschäftigung anzusehen ist, aus, da sie von dieser getrennt erfolgt (vgl Senatsurteil 18.11.2014, L 11 R 1492/14 zu sogar hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit).

    Nimmt der Betroffene das angetragene Angebot jedoch an, übt er die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus und wird nicht allein wegen der grundsätzlich bestehenden Ablehnungsmöglichkeit zum selbstständig Tätigen (Senatsurteile vom 18.11.2014, L 11 R 1492/14, nv und vom 17.01.2012, L 11 R 1138/10, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2015 - L 11 R 2992/14
    Nimmt der Betroffene das angetragene Angebot jedoch an, übt er die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus und wird nicht allein wegen der grundsätzlich bestehenden Ablehnungsmöglichkeit zum selbstständig Tätigen (Senatsurteile vom 18.11.2014, L 11 R 1492/14, nv und vom 17.01.2012, L 11 R 1138/10, juris).
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